Fragen & Antworten
Ausser Treibstoff ist im Auto-Abo von Weder Rental alles inbegriffen.
Von der Versicherung und Strassenverkehrsabgaben, über die Bereifung, Reifenwechsel, Service und Wartung bis hin zur Autobahnvignette ist alles inkludiert.
Eine enge Zusammenarbeit mit Ford Schweiz, Versicherungsgesellschaften und Drittdienstleistern, ermöglicht uns Mengenrabatte und Flottenkonditionen. Wir sind stets darum bestrebt, diese Konditionen an unsere Kund*innen weiterzugeben.
All unsere Fahrzeuge stehen bei unserem Sitz in Schaffhausen. Gerne können Sie das Auto an 7 Tagen die Woche am vereinbarten Termin an der Mühlentalstrasse 248 in 8200 Schaffhausen abholen.
Sie benötigen Ihr Fahrzeug geliefert? Gerne machen wir Ihnen dazu ein Angebot.
Ja. Entgegen den herkömmlichen Auto-Vermietungen sind unbegrenzte Zusatzfahrer im monatlichen Mietzins inbegriffen. Sie als Mieter haften allerdings jederzeit für Ihr Fahrzeug.
Solange wir Ihr Fahrzeug an Lager haben, wird es umgehend nach Ihrer Buchung aufbereitet und steht Ihnen innert 1-3 Tagen zur Abholung bereit. Die Bereitstellung eines Fahrzeuges welches nicht in unserem Hauptlager ist dauert generell zwischen 7-14 Werktage.
Wir arbeiten eng mit allen Bestdrive Filialen der Schweiz zusammen. Somit decken wir schweizweit die Möglichkeit für Ihren Reifenwechsel ab. Bitte informieren Sie uns vorgängig, damit die passenden Qualitätsreifen entsprechend geliefert werden können.
Unser Pannendienst der Versicherung hilft Ihnen im Pannenfall weiter. Kontaktieren Sie diesbezüglich die Zürich Insurance unter Tel.: 0800 80 80 80. Die Kostenübernahme eines Ersatzwagens ist ebenfalls gedeckt.
Bei einem Unfall der Gegenpartei muss zwingend ein Unfallprotokoll ausgefüllt werden, je nach Ausmass die Polizei beigezogen werden. Gerne sind wir für Sie bei einem Schadenfall erreichbar, um den genauen Ablauf besprechen zu können.
Ja, Fahrten ins Ausland sind ohne Weiteres möglich. Achten Sie darauf, den Fahrzeugausweis und den Mietvertrag im Fahrzeug mitzuführen. Diese würden in einer allfälligen Grenzkontrolle verlangt werden. Für allfällige Zusatzbestimmungen wie z.B. der CH-Kleber sind sie selbst verantwortlich. Gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.